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President Trump and the Changing American Constitutional Order

  • Universität Luzern (Raum 3.B58) Frohburgstrasse 3 Luzern, 6002 Schweiz (Karte)

Vortrag von Anuj C. Desai, Volkman‑Bascom Professor of Law at the University of Wisconsin Law School zur Verfassungsordnung und Gewaltenteilung in den USA unter der Präsidentschaft von Donald Trump.

Am Dienstag, dem 12. Mai 2026, lud das Obwaldner Institut für Justizforschung (IJF) in Kooperation mit dem Juristenverein des Kantons Luzern zu einem öffentlichen Vortragsabend an die Universität Luzern ein. Im Mittelpunkt stand der Vortrag von Prof. Anuj Desai, Volkman-Bascom Professor of Law an der University of Wisconsin Law School, der die Entwicklungen seit der zweiten Amtseinführung von US-Präsident Donald Trump im Januar 2025 in den breiteren Kontext des amerikanischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts einordnete.

Eröffnung und Einführung

Eröffnet wurde der Abend durch Prof. Dr. Nicolas Diebold, Ordinarius für Öffentliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Luzern. In seiner Einführung griff er aus Schweizer Sicht konkrete Beispiele auf, darunter die Missachtung gerichtlicher Anordnungen bei Deportationsflügen nach El Salvador, den Entzug von Bundesmitteln für Universitäten und den vermehrten Einsatz föderaler Sicherheitskräfte. Aus der Distanz werde zunehmend unklar, wo Strafverfolgung ende und politische Durchsetzung beginne.

Drei Lesarten der Entwicklung

Prof. Desai eröffnete seinen Vortrag mit der Beobachtung, dass die US-Verfassung alt, kurz, vage und nur unter hohen Hürden formell änderbar sei. Verfassungswandel vollziehe sich deshalb traditionell weniger über die Legislative als über die Exekutive und die Gerichte. Anhand eines von David Pozen und Jed Purdy entwickelten Rahmens stellte er drei Deutungsmuster zur Diskussion: eine eigentliche Verfassungskrise, eine blosse Fortsetzung republikanischer Politik mit republikanischen Mitteln («more of the same») oder einen veritablen Wechsel der Verfassungsordnung («constitutional regime change») mit Rückkehr in die Zeit vor der Warren-Court-Ära.

Historische Linie und präsidiale Praxis

Anhand mehrerer Episoden zeigte Desai, dass US-Präsidenten regelmässig in Kompetenzbereiche des Kongresses vorgestossen sind, etwa Washingtons Neutralitätsproklamation von 1793, Jeffersons Entsendung der Navy an die Barbarküste, Lincolns Suspension des Habeas-Corpus-Schutzes im Bürgerkrieg oder Theodore Roosevelts Rückgriff auf den Antiquities Act. Auch militärische Einsätze von Korea bis Libyen seien ohne formelle Kriegserklärung erfolgt, in deren Linie sich Trumps Iran-Schläge einfügten. Vertieft beleuchtete Desai zudem die Befugnis des Präsidenten, hochrangige Mitglieder unabhängiger Behörden zu entlassen. Wo die Verfassung schweige, eröffne die «unitary executive theory» einen Raum für Verfassungswandel ohne formelle Änderung, mit Ausnahme der Federal Reserve, deren Unabhängigkeit für das globale Finanzsystem als unverzichtbar bezeichnet werde.

Der Zoll-Entscheid des Supreme Court

Den Schwerpunkt bildete der Entscheid Learning Resources, Inc. v. Trump vom 20. Februar 2026, mit dem der Supreme Court 6:3 feststellte, dass der International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) den Präsidenten nicht zur Verhängung von Zöllen ermächtigt. Mit Blick auf die Schweiz erinnerte Desai an die Vorgeschichte mit einem Eingangssatz von 31 %, einer Erhöhung auf 39 % nach einem Telefonat mit Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter und der schliesslichen Einigung auf 15 %. Der Fall sei im Kern eine Frage der Gewaltenteilung. Bezeichnend sei, dass die Mehrheit die Analyse nicht beim Statut, sondern bei der Steuerhoheit des Kongresses beginne und das Diktum Chief Justice Marshalls aus McCulloch v. Marylandzitiere, wonach «the power to tax is the power to destroy». Eine weitere, entscheidungsirrelevante Passage zur Willkür der Zollpolitik sende zudem ein deutliches Signal des Gerichts. Als strukturellen Befund formulierte Desai, in den USA finde faktisch eher eine «separation of parties» als eine «separation of powers» statt, da der Kongress den Präsidenten effektiv nur dann kontrolliere, wenn er von der Gegenpartei beherrscht werde.

Vergleichende Sicht aus der Schweiz

In ihrem Kommentar arbeitete Bundesrichterin Prof. Dr. Julia Hänni (Bundesgericht Lausanne) Gemeinsamkeiten und Unterschiede heraus. Auch in der Schweiz verschiebe sich in Krisenzeiten Macht zur Exekutive, etwa bei der UBS-Rettung oder während der COVID-19-Pandemie. Anders als in den USA sei die Exekutive jedoch kollegial organisiert, an gesetzliche Grundlagen gebunden, parlamentarisch kontrolliert und durch Referendum und Initiative direktdemokratisch eingehegt. Das Bundesgericht verfüge zudem über keine Kompetenz zur Verwerfung von Bundesgesetzen und übe in politischen Fragen Zurückhaltung.

Panel-Diskussion

In der von Prof. Diebold moderierten Runde ging Prof. Dr. Bernhard Rütsche, Ordinarius für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Luzern sowie Direktoriumsmitglied des IJF, der Frage nach, ob nicht die starre Verfassungsordnung und das Zwei-Parteien-System selbst Wurzel der gegenwärtigen Spannungen seien. Desai verwies auf das Verfahren des Verfassungskonvents, das in der amerikanischen Geschichte indes nie eine ausreichende Mehrheit gefunden habe. Weitere Themen waren das Verhältnis von völkerrechtlichen Verträgen und Verfassungsrecht, das «kollektive Selbstverteidigungsrecht» sowie ein Ausblick auf die kommenden Jahre der amerikanischen Verfassungsentwicklung.

(Bericht von Sarina Zemp, studentische Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Diebold)

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